Festlegung KOMBI
Am 30. März 2020 hat die BNetzA die Regelungen zum Umgang mit den Kosten für marktbasierte Instrumente sowie für Kapazitätsrückkäufe im bundesweiten Marktgebiet (BK9-19/606 – „KOMBI“) festgelegt.
Stellungnahme der Fernleitungsnetzbetreiber
Die Stellungnahme der FNB zum Entwurf der Festlegung der Kosten für marktbasierte Instrumente sowie für Kapazitätsrückkäufe im bundesweiten Marktgebiet als volatile Kosten steht hier zum Download bereit.